Tagespflege
Abwechslung vom Alltag tut allen Menschen gut.
Daher bieten wir unseren Tagesgästen Raum für
Individualität.
Unsere Tagespflege ist montags bis freitags von
08.00 - 16.00 Uhr geöffnet.
Was leistet die Tagespflege:
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Wir bieten unseren Gästen zwei vollwertige Mahlzeiten in geselliger Runde,
sowie Kaffee und Kuchen am Nachmittag.
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Die Pflegeleistungen, auch ärztliche Verordnungen, führen wir durch.
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Sie können nach Ihren Wünschen täglich, oder nur an bestimmten Tagen zu
uns kommen. Auf Wunsch organisieren wir den Fahrdienst für Sie.
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Neben den vielen Beschäftigungsangeboten liegt uns daran, unsere Gäste
auch körperlich und geistig fit zu halten.
Die Kosten für die Tagespflege werden im Übrigen auch von der Pflegekasse
unterstützt. Hierzu beraten wir Sie gerne.
Preise / Pflegesätze
Die Leistungen und Preise werden mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern
verhandelt und in Form einer Vergütungsvereinbarung abgeschlossen.
Pflegekassenleistung
Im Rahmen der Pflegesachleistung erstattet die Pflegekasse die Pflegekosten in dem
jeweiligen Pflegegrad bis zu den o.g. monatlichen Höchstbeträgen in Abhängigkeit von
der Zugehörigkeit zum Personenkreis im Sinne von §45 a SGB XI.
Fahrtkosten
Auf Wunsch kann unser Fahrdienst täglich in Anspruch genommen werden. Liegt
Pflegebedürftigkeit der Grade 2-5 vor, werden die Fahrtkosten im Rahmen der
Pflegesachleistung direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, andernfalls sind diese durch
den Tagespflegegast zu tragen; derzeit werden von den Kostenträgern die Fahrtkosten
in Höhe von 7,40 € einfache Fahrt und 13,70 € einfache Fahrt mit Rollstuhltransfer
übernommen. Der übernommene Betrag deckt sich nicht mit den Kosten, die das
Taxiunternehmen berechnet. Es befindet sich noch in der Klärung, wie die Differenz
finanziert werden kann.
Investitionskosten
Der Betrieb einer Tagespflegeeinrichtung erfordert Investitionsuafwendungen.
Dies sind insbesondere die Kosten der Anschaffung bzw. Nutzung z.B. des Gebäudes,
der Möblierung, Ausstattung und Instandhaltung. Soweit die betriebsnotwendigen
Investitionsaufwendungen nicht durch öffentliche Förderungen gedeckt sind, kann die
Einrichtung den nicht gedeckten Teil dieser Aufwendungen den Tagespflegegästen mit
Zustimmung der zuständigen Landesbehörde gesondert in Rechnung stellen
(Höhe der Investkosten steht noch nicht fest).
Zusätzliche Betreuungsleistungen (§45 b SGB XI)
Die finanziellen Mittel (6,65 € täglich) werden durch die Pflegekasse getragen und
dienen der Finanzierung zusätzlicher Betreuungskräfte in der Tagespflege.